Am 27.03. wurden wir zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Lebensmittelmarkt gerufen. Bereits beim Eintreffen am Einsatzort wurden wir darüber informiert, dass es sich um einen Täuschungsalarm aufgrund von Kochtätigkeiten handelte.
Nach der Erkundung bestätigte sich diese Meldung, sodass wir ohne weiteren Einsatz wieder einrücken konnten.